LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Westsächsicher Schließanlagenservice (AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen im Bundesgebiet sind diese Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend.
2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines Angebotes (mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme) ist unser Angebot maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Falls innerhalb einer Woche nach Zugang unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen der Besteller nicht schriftlich widersprochen hat, gelten diese Bedingungen als Vertragsinhalt. Auch durch Entgegennahme erklärt sich der Besteller mit diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Stillschweigen unsererseits im Hinblick auf die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bestellers gilt in keinem Fall als Anerkennung derselben. Lieferungen erfolgen soweit nicht anders vereinbart kostenpflichtig. Transportverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung nehmen wir zurück, sofern der Kunde die Verpackung sortiert nach Materialart und auf seine Kosten an uns zurückliefert.
3. Preise und Angebote
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, ab unserem Auslieferungslager ausschließlich Verpackung und Transport. Unsere Angebote sind freibleibend. Kommissions/Objektangebote gelten 2 Monate, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Ware ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten, soweit nicht andere Bedingungen vereinbart sind. Lieferungen an Neukunden erfolgen nach Prüfung einer positiven Bonitätsauskunft unserer Warenkreditversicherung. Bei ungenügender Bonität erfolgt die Lieferung grundsätzlich gegen Vorkasse. Wir kreditieren Ihren Warenbezug bis zu einer Höhe von 1000,00 €, max. bis zur Höhe des eingeräumten Kreditlimits durch unsere Warenkreditversicherung. Bei Überschreiten dieses vorgegebenen Kreditlimits sind weitere Lieferungen erst möglich, wenn alle offenstehenden Rechnungen und unbefriedigten Forderungen beglichen werden, trotz eventuell abweichender vereinbarter Zahlungsziele. Bei Bekanntwerden der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden sind wir ohne Nachweis berechtigt, die sofortige Zahlung der Gesamtforderung oder die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen. Die Rechnungssumme gilt erst nach Eingang bei der Firma Westsächsischer Schließanlagenservice als bezahlt.
5. Lieferfrist
Die Lieferfristen treten von dem Zeitpunkt an in Kraft, an dem volle Übereinstimmung über den erteilten Auftrag zwischen Auftraggeber und uns vorhanden ist. Teillieferungen sind uns gestattet. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung und Verzugsspesen können in keinem Fall gegen uns geltend gemacht werden. Das Risiko für Transporte, die wir oder Dritte ausführen, liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.
6. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu überprüfen. Abweichungen vom Versandzettel oder der Rechnung sowie Beanstandungen sind uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder
der Rechnung unter Beifügung unseres Lieferscheines schriftlich mitzuteilen. Kommissionierte Ware ist vor Einbau oder Montage auf Ihre Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Kosten wegen
falsch eingebauter Ware werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das Unternehmen haftet ausschließlich im Umfang der durch den Hersteller garantierten Rechte und nach Zustimmung und Anerkennung der
Ansprüche durch den Hersteller.
Für Material- und Verarbeitungsfehler im anerkannten Fall erhalten Sie im Rahmen der Herstellergarantie entsprechende Nachbesserung oder Wandlung. Bei eigenmächtig vorgenommenen Eingriffen erlischt
jeglicher Anspruch hinsichtlich der Garantieforderung.
7. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Voraussetzung für unsere Leistungsverpflichtung ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Falls wir nach Abschluss des Liefervertrages Auskünfte erhalten, die darauf schließen lassen, dass die Einräumung eines Kredits nicht als unbedenklich anzusehen ist, sind wir zum Rücktritt von dem geschlossenen Liefervertrag berechtigt. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sowie Einsatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren einer Lieferung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Auftraggeber aus dieser Lieferung zustehenden Forderungen Eigentum unserer Firma. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes und nur solange, wie er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Die Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise unser Eigentum.
9. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen, die sich in ihrer Höhe nach dem momentanen Diskontsatz unserer Handelsbank und einen Aufschlag von 4 Prozent berechnen. Unabhängig davon berechnen wir Ihnen die Kosten, die durch das Mahnverfahren entstehen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist weiterer Warenbezug nur gegen Vorkasse bzw. gegen Barzahlung möglich. Sollten mehrere Rechnungen offen sein, werden geleistete Zahlungen stets mit der ältesten Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für eine bestimmte Ware erfolgte.
10. Warenrücknahme
Rücknahme erfolgt nur von aktueller, originalverpackter und wiederverkaufsfähiger, von uns lagermäßig geführter Ware nach unserer vorherigen Zustimmung. Die Rücksendung muss kostenfrei erfolgen. Wir behalten uns vor, für dadurch entstehenden Verwaltungskosten einen Abschlag von mindestens 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro, des zu erstattenden Leistungsentgeltes vorzunehmen. Extraanfertigungen oder Sonderbestellungen von Artikeln, die nicht zu unserem Lagersortiment gehören, werden generell nicht zurückgenommen.
11. Firmentext
Der Käufer ist nicht berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs der Waren und zum Zweck desselben die an den Waren angebrachten Verkäuferbezeichnungen unseres Unternehmens zu entfernen. Anderenfalls verwirkt er für jeden Fall der Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von 10 Prozent des Warenwertes, mindestens jedoch 5 Euro.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Crimmitschau. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Zwickau.